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Fragen und Antworten

Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit einer Zahnbehandlung im EU-Ausland (z.B. in Ungarn, Polen und Tschechien. Wir möchten Ihnen helfen, die für Sie günstigsten Möglichkeiten zu erkennen und ohne zusätzliche, vermeidbare Probleme die Chance zur günstigen Zahnbehandlung bei Zahnärzten und Zahnkliniken, im europäischen Ausland zu nutzen.

  1. Wie erfahre ich die Kosten für meine Zahnbehandlung?
  2. Wie lange dauert meine Zahnbehandlung?
  3. Wie komme ich zur Zahnarztpraxis?
  4. Wo werde ich untergebracht?
  5. Was ist mit der Garantie?
  6. Zahlt die Krankenkasse einen Teil dazu?
  7. Was muss ich bei einer Zahnbehandlung im Ausland beachten?
  8. Warum sind zahnärztliche Behandlungen im Ausland günstiger?
  9. In welchen Ländern kann ich mich behandeln lassen und Leistungen der Krankenkasse beantragen?
  10. Zahlt die Krankenkasse auch die normale weiße Füllung? Wenn nicht ganz, dann wie viel muß ich selber zuzahlen?
  11. Kann ich direkt nach der Voruntersuchung mit der Behandlung beginnen?
  12. Wie rechne ich nach meiner Zahnbehandlung mit der Praxis ab?
  13. Bekomme ich nach der Behandlung von der Praxis eine Rechnung ausgestellt?
  14. Wie lange muss ich auf einen Behandlungstermin warten?


1. Wie erfahre ich die Kosten für meine Zahnbehandlung?

Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der Zahnbehandlung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten des Zahnersatzes. Zur voraussichtlichen Kostenermittlung gibt es drei Möglichkeiten.

  1. Zusendung einer aktuellen Röntgenaufnahme (nicht älter als 6 Monate)
  2. Zusendung des Heil- und Kostenplans eines Zahnarztes aus Ihrer Heimat (nicht älter als 6 Monate)
  3. Voruntersuchung bei der gewünschten Zahnarztpraxis/ Zahnklinik im Ausland

Die oben genannten Unterlagen reichen im Allgemeinen aus, um einen Kostenvoranschlag im EU- Ausland erstellen zu lassen.



2. Wie lange dauert meine Zahnbehandlung?

Sobald der Umfang der Zahnbehandlung feststeht, erhalten Sie mit dem Kostenvoranschlag den Zeitplan.



3. Wie komme ich zur Zahnarztpraxis?

Die Anreise bietet sich per Flug, PKW, Bus oder Zug an. Mehr Informationen über günstige Verbindungen erhalten Sie unter Anreise des jeweiligen Landes. Die meisten der Zahnarztpraxen, Zahnkliniken bieten einen kostenlosen Transfer vom Flughafen/ Bahnhof bis zum Hotel/ Praxis an. Die gilt auch für die Rückreise.



4. Wo werde ich untergebracht?

Jede Zahnarztpraxis/ Zahnklinik bietet im näheren Umfeld, mit guter Erreichbarkeit zur Praxis, verschiedene Hotels, Pensionen und Appartements in unterschiedlichen Preiskategorien an. Bei der Organisation/ Buchung ist die jeweilige Zahnarztpraxis bzw. das Planet-Team behilflich.



5. Was ist mit der Garantie?

Innerhalb der EU Beitrittsländer gilt eine Mindest-Garantie von 2 Jahren auf Ihren Zahnersatz. Darüber hinaus bieten verschiedene Zahnarztpraxen verlängerte Garantien an.



6. Zahlt die Krankenkasse einen Teil dazu?

Innerhalb der EU-Beitrittsländer gilt die freie Arztwahl. Dies ist gesetzlich verankert. Die Leistungen, die Sie von Ihrem Versicherungsträger bei einer Behandlung in Ihrem Heimatland erhalten, bekommen Sie auch bei einer Behandlung im EU-Ausland erstattet. Zur Vermeidung von Problemen sprechen Sie vor der Zahnbehandlung mit Ihrem Versicherungsträger.



7. Was muss ich bei einer Zahnbehandlung im Ausland beachten?

Lassen Sie eventuelle Entzündungen im Mundraum oder Parodontose vorher behandeln, da Zahnersatz vor einer Ausheilung nicht eingesetzt werden kann. Nehmen Sie bereits gefertigte Röntgenbilder zu diesem Besuch mit.

Die Abrechnung nach einer Zahnbehandlung erfolgt direkt in der Zahnarztpraxis in bar. Es werden die Landeswährungen in Euro, Pfund, Dollar, Schweizer Franken akzeptiert. Fragen Sie nach, wenn Sie in einer anderen Landeswährung, Kreditkarte, bezahlen möchten.

Die jeweiligen Einreisebestimmungen entnehmen Sie den Landesinformationen.



8. Warum sind zahnärztliche Behandlungen im Ausland günstiger?

Aufgrund der niedrigeren Löhne, Mieten und Laborkosten ist der Zahnersatz/Zahnbehandlung in den neuen EU-Beitrittsländern wesentlich preisgünstiger. Ausbildung, Laborqualität und zahnärztliche Behandlungen, sowie die Garantiezeiten sind mit westlichem Standard identisch.



9. In welchen Ländern kann ich mich behandeln lassen und Leistungen der Krankenkasse beantragen?

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen besteht ausschließlich in den nachfolgenden Staaten/Ländern der Europäischen Gemeinschaft (EG) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR):

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich
  • Zypern

Bei einer geplanten Gesundheitsbehandlung in den Urlaubsländern wie z.B Tunesien, Türkei, Schweiz oder Kroatien handelt es sich nicht um EG- beziehungsweise EWR-Staaten und somit finden die neuen gesetzlichen Regelungen hier keine Anwendung.



10. Zahlt die Krankenkasse auch die normale weiße Füllung? Wenn nicht ganz, dann wie viel muß ich selber zuzahlen?

Kunststoff-Füllungen sind in der Regel keine Kassenleistungen. Nur in Ausnahmefällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Dies ist dann gegeben, wenn der Patient ein ärztliches Attest über eine Allergie auf Quecksilber (ist im Amalgam enthalten) oder über ein schweres Nierenleiden vorlegen kann. In diesen Fällen wird die Kunststoff-Füllung direkt vom Zahnarzt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet. In allen anderen Fällen zahlt die Krankenkasse einen Teil der Kosten und zwar den Anteil, den eine vergleichbare Amalgam-Füllung gekostet hätte.



11. Kann ich direkt nach der Voruntersuchung mit der Behandlung beginnen?

In der Regel wird direkt nach der Voruntersuchung der Therapieplan mit den Kosten erstellt und theoretisch kann mit der eigentlichen Behandlung in der Zahnarztpraxis begonnen werden. Gleichzeitig werden die Termine für die nachfolgenden Sitzungen und Dauer mit dem Patienten abgestimmt.



12. Wie rechne ich nach meiner Zahnbehandlung mit der Zahnarztpraxis ab?

Sie als Patient rechnen direkt mit der Zahnarztpraxis ab. Die Zahnarztpraxen bevorzugen eine Abrechnung in bar. Wenn Sie eine andere Zahlungsweise wünschen, sprechen Sie dies bitte direkt mit der gewünschten Zahnarztpraxis im Vorfeld ab.



13. Bekomme ich nach der Behandlung von der Zahnarztpraxis eine Rechnung ausgestellt?

Selbstverständlich erhalten Sie eine genaue Rechnung je nach Wunsch in englischer oder deutscher Sprache. Sollten Implantate verwendet worden sein, wird Ihnen ein Implantat Pass ausgestellt. Dieser gibt Auskunft über die Marke des Implantats.



14. Wie lange muss ich auf einen Behandlungstermin warten?

In den meisten Zahnarztpraxen ist es möglich, kurzfristig einen Behandlungstermin zu bekommen. In der Regel sollte man von einer Vorlaufzeit zwischen zwei und vier Wochen ausgehen. Während der üblichen Urlaubszeiten, Weihnachten, Ostern usw. ist mit größeren Vorlaufzeiten zu rechnen, da viele Zahnarztpraxen zu der Zeit selbst ihre Ferien planen.

Hier sollte man frühzeitig eine Terminvereinbarung treffen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass auch die Praxen zu gewissen Zeiten geschlossen haben.





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