Informationen für Patienten

Seit 01.01.2005 gilt auch per Gesetz in Deutschland, dass deutsche Krankenversicherte mit Wohnsitz in Deutschland sich im EU-Ausland ärztlich wie zahnärztlich behandeln lassen können und dass sie die analog in Deutschland gezahlten Kosten auf dem Erstattungswege gezahlt bekommen.
(Patient zahlt hier vor Ort, reicht die Rechnung mit den spezifizierten Abrechnungsnummern bei seiner Krankenkasse ein und bekommt seinen Anteil erstattet)!

Die in Deutschland selbst kassenvertragsmäßig vorge- schriebene vorherige Einsicht der gesetzlichen(!) Krankenkasse in die geplante Versorgung und vorherige Genehmigung mit evtl. notwendiger Begutachtung bei Anfertigung von umfangreicherem Zahnersatz sollte zuvor entsprechend abgeklärt werden.

Ihre Entscheidung, Zahnersatz zum Beispiel hier auf Mallorca anfertigen zu lassen, sollte Ihrer Krankenkasse zuvor bekannt sein, dazu dient in der Regel ein bereits erstellter Heil - und Kostenplan (HKP) Ihres oder eines Zahnarztes.

Diesen faxen oder mailen Sie mir inklusive der üblichen sogenannten Mehrkostenformulare zu, sodass ich Ihnen dann umgehend ein ausführliches Angebot inklusive der benötigten Zeit und weiteren gewünschten Informationen zuschicken kann (Fax, Mail oder auch kurz zur Absprache in einem persönlichen Telefonat!)

 


In der Regel beläuft sich die Ersparnis – bezogen auf Ihren zu zahlenden Anteil - auf 25 - 50 % je nach Art der Arbeit. Fast alle Versorgungen sind zudem innerhalb 2 Wochen herstellbar.

Es versteht sich, dass unser Service auch die kassenspezifische Rechnung und die notfalls benötigte Unterstützung durch Ihre Krankenkasse beinhaltet!