Informationen für Patienten
Seit 01.01.2005 gilt auch per Gesetz in Deutschland, dass deutsche Krankenversicherte
mit Wohnsitz in Deutschland sich im EU-Ausland ärztlich wie zahnärztlich
behandeln lassen können und dass sie die analog in Deutschland gezahlten
Kosten auf dem Erstattungswege gezahlt bekommen.
(Patient zahlt hier vor Ort, reicht die
Rechnung mit den spezifizierten Abrechnungsnummern bei seiner Krankenkasse
ein und bekommt seinen Anteil erstattet)!
Die in Deutschland selbst kassenvertragsmäßig vorge- schriebene vorherige
Einsicht der gesetzlichen(!) Krankenkasse in die geplante Versorgung und
vorherige Genehmigung mit evtl. notwendiger Begutachtung bei Anfertigung
von umfangreicherem Zahnersatz sollte zuvor entsprechend abgeklärt werden.
Ihre Entscheidung, Zahnersatz zum Beispiel hier auf Mallorca anfertigen zu
lassen, sollte Ihrer Krankenkasse zuvor bekannt sein, dazu dient in der
Regel ein bereits erstellter Heil - und Kostenplan (HKP) Ihres oder eines
Zahnarztes.
Diesen faxen oder mailen Sie mir inklusive der üblichen sogenannten
Mehrkostenformulare zu, sodass ich Ihnen dann umgehend ein ausführliches
Angebot inklusive der benötigten Zeit und weiteren gewünschten
Informationen zuschicken kann (Fax, Mail oder auch kurz zur Absprache
in einem persönlichen Telefonat!)
In der Regel beläuft sich die Ersparnis – bezogen auf Ihren zu zahlenden
Anteil - auf 25 - 50 % je nach Art der Arbeit. Fast alle Versorgungen
sind zudem innerhalb 2 Wochen herstellbar.
Es versteht sich, dass unser Service auch die kassenspezifische Rechnung
und die notfalls benötigte Unterstützung durch Ihre Krankenkasse beinhaltet!