Wir übernehmen volle Verantwortung für unsere Arbeit
Bis fünfzehn Jahre Garantie + Übernahme der Flugkosten
Garantiedauer:
- Festsitzender Zahnersatz: 5 Jahre (Brücken, Kronen,
Füllungen)
- Teilprothesen: 3 Jahre
- Implantate: 10 Jahre
- Totalprothesen: 2 Jahre
- Wurzelbehandlung: 15 Jahre
Ausschluss von Garantieleistungen:
Bei Arbeiten, die als Nachbehandlung zu betrachten sind: Z.B. Entfernung
einer Naht nach einer Operation oder die Unterfütterung einer
Prothese. Bei Provisorien können keine Garantieansprüche
akzeptiert werden.
Garantieumfang:
Zahnbehandlung und Prothetik
Ev. Übernahme der Reisekosten (Nach Absprache mit INDEXMEDICA)
Die Garantieleistungen werden vermindert oder aufgehoben:
bei vernachlässigter Mundhygiene
bei Nichtbefolgen ärztlicher Anweisungen (z.B. die Totalprothese
beim Schlafen nicht tragen)
bei unsachgemäßer Behandlung des Zahnersatzes
bei Nichteinhaltung der notwendigen Kontrolltermine (einmal jährlich)
bei natürlichem Abbau des Zahnhalteapparates, bzw. des Kieferknochens
bei einer unbehandelten Kiefergelenk-Dysfunktion
bei größerer Gewichts Ab- bzw. Zunahme innehalb kurzer
Zeit
bei Vorliegen einer Allgemeinerkrankung, die ungünstige Auswirkungen
auf das Kauorgan hat (z.B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustand
nach Strahlen- oder Zytostatischer Therapie)
Für Provisorien können keine Garantieleistungen übernommen
werden
Nachbehandlungen, z.B. die Entfernung einer Naht nach der Operation
oder Unterfütterung einer Prothese gelten nicht als Garantieleistungen
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