Zahnarzt-Planet




Garantie Leistungen

5 Jahre auf Füllungen, Kronen und Brücken.
3 Jahre auf Teil- und Total-Prothesen.
2 Jahre Mindestgarantie (je nach Typ) auf Implantate.

Die Garantieleistungen werden vermindert/aufgehoben bei:

  • Vernachlässigter Mundhygiene.
  • Nichtbefolgen ärztlicher Anweisungen (z.B. die Totalprothese beim Schlafen herauszunehmen).
  • Der unsachgemäßen Behandlung des Zahnersatzes.
  • Nichteinhaltung der notwendigen Kontrolltermine (einmal Jährlich).
  • Natürlichen Abbau des „Zahnhalteapparates“, bzw. des Kieferknochens.
  • Einer unbehandelten Kiefergelenk-Dysfunktion.
  • Größeren Gewichts Ab-/Zunahmen innerhalb kürzester Zeit.
  • Vorliegen einer Allgemein- Erkrankung, die ungünstige Auswirkungen auf das Kauorgan hat (z.B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach Strahlen- und/oder Zytostatischer Therapie).

Für Provisorien können keine Garantieleistungen übernommen werden. Nachbehandlungen, z.B. die Entfernung einer Naht nach der Operation, oder die Unterfütterungen einer Prothese gelten nicht als Garantieleistungen.