Garantie
Sie erhalten über unsere größeren zahnmedizinischen Eingriffe und angefertigten Zahnersätze eine schriftliche Garantie.
Garantiezeiten:
| Implantat mit Zahnersatz: | 5 Jahre | |
| Zahnersatz (fixiert): | 5 Jahre | |
| a) Feste Zahnprothesen (Fixteil): | 3 Jahre | |
| b) Herausnehmbarer Teil oder ganzer Zahnersatz:: | 1 Jahr | |
| Ästhetische Zahnfüllungen: | 2 Jahre |
Garantiegültigkeit:
Die Garantie bezieht sich auf das übergebene Zahnprodukt. Der Erfolg der Zahnbehandlung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab und wird auch stark von der durchgeführten Mundhygiene beeinflusst.
Voraussetzungen und Gültigkeit für die Garantie:
- Zahnprodukte (Kronen, Implantate, Brücken, Gebiss) bei vorgeschriebener spezieller Reinigung.
- Bei Einhaltung der Mundhygiene
- Bei Zahnprodukten mit Herstellungsfehler
Die Garantie erlischt bei:
- Nichteinhaltung der empfohlenen Mundhygiene.
- Bei Erzeugung eines zu großen Drucks auf die Zahnreihen (Porzellan wird beschädigt).
- Unangemessener Umgang/ Handhabung des Zahnersatzes.
- Bei Zahnwurzelbehandlungen